Wie viel Steuern zahlst du in der Schweiz auf einen Powerball- oder Mega-Millions-Gewinn?

ChamTax ist ein kostenloser Rechner, der den tatsächlichen Betrag zeigt, den du nach Steuern von einem Powerball- oder Mega-Millions-Jackpot erhältst. So wird ein Gewinn in der US-Lotterie besteuert, wenn du steuerlich in der Schweiz ansässig bist — eine feste US-Bundesquellensteuer von 30%, plus eine zusätzliche Schweizer Einkommenssteuer von rund 39%, ohne gegenseitige Anrechnung.

Zuletzt aktualisiert: 2026-09-01

Beispiel bei einem Gewinn von 1.000.000 $, ansässig in der Schweiz (Referenz Zürich)

US-Bundesquellensteuer (30%, Nicht-Ansässige)-$300.000
Schweizer Einkommenssteuer (39,1%, keine Anrechnung ⚠️)-$391.000
Geschätzter Auszahlungsbetragca. $309.000

Bei einem Referenzkurs USD→CHF von etwa 0,88 entsprechen diese $309.000 netto ungefähr 272.000 CHF — die Steuerlast variiert je nach Wohnkanton spürbar (2026: von rund 21,9% Spitzensatz in Zug bis 43,24% in Genf, KPMG Schweiz 2026); der Rechner oben rechnet deinen eigenen Betrag mit einem Live-Wechselkurs um.

Besteuert die Schweiz einen Gewinn aus der US-Lotterie?

Ja — anders, als man angesichts der bekannten Steuerbefreiung für Schweizer Lottogewinne annehmen könnte. Art. 24 Bst. i bis des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) befreit Gewinne aus inländischen Grossspielen im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS) — etwa Swiss Lotto oder EuroMillions — bis zu 1 Million Franken von der Einkommenssteuer (darüber hinaus ist der übersteigende Betrag abzüglich eines Einsatzabzugs von bis zu 5'000 Franken steuerbar). Mehrere Schweizer Steuerfachportale (u. a. moneyland.ch, bucher-tax.ch) bestätigen übereinstimmend, dass diese 1-Million-Schwelle ausschliesslich für inländische Grossspiele gilt — Gewinne aus ausländischen Spielen jeder Art sind unabhängig von ihrer Höhe stets vollständig steuerbar, ohne jede Freigrenze.

Powerball und Mega Millions werden vollständig in den USA organisiert und fallen damit klar in die zweite Kategorie: Der gesamte Gewinnbetrag zählt zum steuerbaren Einkommen. Die Schweiz erhebt die Einkommenssteuer dreistufig — Bundessteuer, kantonale Steuer und Gemeindesteuer — mit stark unterschiedlichen Spitzensätzen je nach Wohnkanton (2026 laut KPMG Schweiz: von 21,9% in Zug bis 43,24% in Genf). Diese Rechner-Seite verwendet als Referenzwert den Spitzensatz der Stadt Zürich (39,10% — Bundessteuer 11,5% + kantonale und städtische Steuer, KPMG-Berechnung 2026, mit taxolution.ch gegengeprüft), da Zürich der grösste deutschsprachige Kanton ist; dein tatsächlicher Wohnkanton kann spürbar darüber oder darunter liegen.

Die US-Quellensteuer von 30% — und warum es keine Anrechnung (FTC) gibt

Die USA besteuern ausländische Nicht-Ansässige auf Lotteriegewinne mit einer festen Bundesquellensteuer von 30% (IRC §871(a)) — höher als die Regelung für US-Ansässige (24% Quellensteuer, Grenzsteuersatz bis 37%) — und behalten diesen Betrag sofort bei Auszahlung des Gewinns ein.

⚠️ Keine Anrechnung gefunden — und das Abkommen begründet das ausdrücklich, statt es nur offenzulassen. Art. 21 Abs. 3 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den USA (Originaltext direkt bei irs.gov/pub/irs-trty/swiss.pdf geprüft) lautet wörtlich: „The provisions of this Article shall not apply to income subject to tax by either Contracting State on wagering, gambling or lottery winnings“ — Wett-, Glücksspiel- und Lotteriegewinne sind damit ausdrücklich vom Artikel über „Andere Einkünfte“ (Art. 21) ausgenommen. Anders als bei Spanien, Italien, Deutschland, Dänemark oder Finnland (siehe die entsprechenden Länderseiten dieses Rechners), wo diese Frage nur über die allgemeine, mehrdeutige Formulierung des „Andere Einkünfte“-Artikels beantwortet werden muss, regelt das Schweizer Abkommen den Fall explizit. Die Entlastungsbestimmung des Art. 23 Abs. 1(a) — grundsätzlich eine Befreiung der in den USA besteuerbaren Einkünfte von der Schweizer Steuer — greift ausdrücklich nur für Einkünfte, die „nach diesem Abkommen in den Vereinigten Staaten besteuert werden dürfen“; da das Abkommen der US-Besteuerung von Lotteriegewinnen aber gerade keine Zuteilungsnorm widmet, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Auch die innerstaatliche pauschale Steueranrechnung (Formular DA-1) hilft nicht: Mehrere Schweizer Steuerberatungsportale (u. a. moneyland.ch, taxolution.ch) bestätigen übereinstimmend, dass dieses Verfahren ausdrücklich auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren beschränkt ist und Lotteriegewinne nicht abdeckt. Beide Wege sind damit verschlossen, und die US-Quellensteuer (30%) sowie die Schweizer Einkommenssteuer (~39%) addieren sich ohne Ausgleich.

Den Gewinn anlegen oder verschenken: Vermögenssteuer und Schenkungssteuer

Die Einkommenssteuer auf den Gewinn wird im Jahr der Auszahlung veranlagt — was du anschliessend damit machst, unterliegt den normalen Regeln, wie bei jedem anderen Vermögen. Legst du einen Teil des Gewinns an, unterliegt das investierte Kapital ab dem nächsten Stichtag der jährlichen kantonalen und kommunalen Vermögenssteuer, unabhängig von seiner Herkunft, und laufende Erträge (Zinsen, Dividenden) zählen weiterhin als steuerbares Einkommen — bei Dividenden inländischer Gesellschaften zusätzlich mit 35% Verrechnungssteuer an der Quelle belegt, die bei ordnungsgemässer Deklaration zurückerstattet wird.

⚠️ Schenkungssteuer — kantonal sehr unterschiedlich geregelt

Schenkst du später einen Teil des Gewinns an Familienmitglieder, richtet sich das ausschliesslich nach kantonalem Recht — es gibt keine bundesweit einheitliche Schenkungssteuer. In den meisten der 26 Kantone sind Schenkungen an Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) ganz oder weitgehend von der Steuer befreit, während Schenkungen an entferntere Verwandte oder Nichtverwandte progressiv und deutlich höher besteuert werden können. Das betrifft ausdrücklich nicht den Gewinn selbst, sondern nur den späteren Schritt, ihn weiterzugeben.

Was passiert, wenn du das Geld in die Schweiz überweist?

Eine grosse Summe aus den USA auf ein Schweizer Bankkonto zu überweisen, löst an sich keine zusätzliche Steuer aus. Schweizer Banken unterliegen den Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes (GwG) und müssen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) eine Verdachtsmeldung erstatten, sobald ein begründeter Verdacht auf deliktische Herkunft der Mittel besteht — ohne festen Betragsgrenzwert, das liegt im Ermessen der Bank. Ein dokumentierter, legitimer Lotteriegewinn ist für sich genommen nicht verdächtig. Unabhängig davon bist du verpflichtet, den Gewinn in deiner nächsten Steuererklärung als Einkommen zu deklarieren, ganz gleich ob und wann du das Geld tatsächlich in die Schweiz überweist.

Bei einer grossen, ungewöhnlichen Überweisung kann die Bank im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten nach dem Herkunftsnachweis fragen — die offizielle Gewinnbestätigung der US-Lotteriebehörde griffbereit zu halten, beschleunigt diesen Schritt.

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Häufig gestellte Fragen

Müssen in der Schweiz Ansässige Steuern auf einen Gewinn in der US-Lotterie zahlen?

Ja, und zwar zweifach, ohne gegenseitige Anrechnung. Die USA behalten zuerst eine feste Bundesquellensteuer von 30% auf Lotteriegewinne ein, die an ausländische Nicht-Ansässige ausgezahlt werden (IRC §871(a)) — noch bevor das Geld dein Konto erreicht. Danach ist die Schweiz an der Reihe: Gewinne aus ausländischen Spielen sind unabhängig von der Höhe stets vollständig steuerbares Einkommen (Art. 24 Bst. i bis DBG, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer) — die Steuerbefreiung bis 1 Million Franken gilt ausdrücklich nur für inländische Grossspiele wie Swiss Lotto oder EuroMillions, nicht für Powerball oder Mega Millions. Der Gewinn wird zum ordentlichen Einkommenssteuersatz veranlagt, der sich aus Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer zusammensetzt (Spitzensatz z. B. 39,10% in der Stadt Zürich 2026, kantonal stark unterschiedlich). Eine Anrechnung der US-Quellensteuer existiert nicht, sodass sich beide Steuern schlicht addieren.

Gilt die Steuerbefreiung für Schweizer Grossspiele (Swiss Lotto, EuroMillions) auch für Powerball?

Nein, und das ist keine Frage der Schwelle, sondern des Ursprungslands. Art. 24 Bst. i bis DBG befreit Gewinne aus inländischen Grossspielen im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS) bis 1 Million Franken (darüber hinaus zzgl. Einsatzabzug bis 5'000 Franken). Mehrere Schweizer Steuerportale (u. a. moneyland.ch, bucher-tax.ch) bestätigen übereinstimmend: Gewinne aus ausländischen Spielen jeder Art sind unabhängig von der Höhe stets vollständig steuerbar — die 1-Million-Schwelle existiert für sie schlicht nicht. Powerball und Mega Millions werden in den USA organisiert und fallen daher unter diese zweite Kategorie: Der volle Gewinnbetrag zählt zum steuerbaren Einkommen, nicht nur der Teil über einer Freigrenze.

Kann die US-Quellensteuer von 30% mit der Schweizer Einkommenssteuer verrechnet werden?

Nein, nach gründlicher Prüfung sowohl des Doppelbesteuerungsabkommens als auch des innerstaatlichen Rechts. Art. 21 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Schweiz und den USA (Originaltext direkt bei irs.gov/pub/irs-trty/swiss.pdf geprüft) bestimmt ausdrücklich: „Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht für Einkünfte, die von einem der Vertragsstaaten auf Wett-, Glücksspiel- oder Lotteriegewinne besteuert werden.“ Lotteriegewinne sind damit wörtlich aus dem Anwendungsbereich des Artikels über „Andere Einkünfte“ ausgeklammert — anders als bei den meisten anderen von diesem Rechner untersuchten Abkommen, wo diese Frage nur indirekt über die allgemeine Formulierung beantwortet werden kann. Die Entlastungsbestimmung des Art. 23 Abs. 1(a) greift nur für Einkünfte, die „nach diesem Abkommen in den Vereinigten Staaten besteuert werden dürfen“ — da das Abkommen für Lotteriegewinne aber gar keine Zuteilung der Besteuerungsrechte vornimmt, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Auch das innerstaatliche Recht hilft nicht weiter: Die pauschale Steueranrechnung (Formular DA-1) für ausländische Quellensteuern ist gemäss übereinstimmenden Angaben mehrerer Schweizer Steuerberatungsportale (u. a. moneyland.ch, taxolution.ch) ausdrücklich auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren beschränkt und deckt Lotteriegewinne nicht ab. Die beiden Steuern addieren sich daher ohne Ausgleich.

Was passiert, wenn ich den Gewinn anlege oder verschenke?

Beides sind eigenständige Vorgänge, losgelöst von der Einkommenssteuer auf den Gewinn selbst. Legst du einen Teil des Geldes an, unterliegt das angelegte Kapital ab dem folgenden Stichtag der jährlichen kantonalen Vermögenssteuer (unabhängig von der Herkunft des Vermögens), und laufende Erträge (Zinsen, Dividenden) zählen als gewöhnliches Einkommen — bei Dividenden inländischer Gesellschaften wird zusätzlich die Verrechnungssteuer von 35% an der Quelle erhoben und bei korrekter Deklaration wieder zurückerstattet. Schenkst du später einen Teil des Gewinns an Familienmitglieder, richtet sich das nach dem kantonalen Schenkungssteuerrecht — die Sätze und Freibeträge unterscheiden sich stark zwischen den 26 Kantonen, wobei direkte Nachkommen und Ehepartner in den meisten Kantonen ganz oder weitgehend befreit sind. Keines von beidem betrifft die bereits veranlagte Einkommenssteuer auf den Gewinn selbst.

Erfahren meine Bank oder die Steuerbehörde, wenn ich den Gewinn in die Schweiz überweise?

Möglich, aber als Routinekontrolle im Rahmen der Sorgfaltspflichten, kein separates Steuerproblem. Schweizer Banken unterliegen dem Geldwäschereigesetz (GwG) und müssen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) einen Verdachtsfall melden, wenn ein begründeter Verdacht auf deliktische Herkunft der Mittel besteht — ohne festen Betragsgrenzwert, das liegt im Ermessen der Bank. Ein dokumentierter, legitimer Lotteriegewinn ist für sich genommen nicht verdächtig. Unabhängig davon musst du den Gewinn ohnehin selbst in deiner nächsten Steuererklärung als Einkommen deklarieren, ganz gleich ob und wann du das Geld in die Schweiz überweist. Bei einer grossen, ungewöhnlichen Überweisung kann die Bank nach dem Herkunftsnachweis fragen — die offizielle Gewinnbestätigung der US-Lotteriebehörde griffbereit zu halten, beschleunigt das.

Diese Seite ist ausschliesslich ein Informationssimulator und vermittelt oder erleichtert nicht den Kauf von Lottoscheinen. Die tatsächlich geschuldete Steuer hängt von deiner individuellen Situation, deinem Wohnkanton sowie dem zum Zeitpunkt deiner Erklärung geltenden Steuerrecht/Wechselkurs ab — konsultiere eine qualifizierte Steuerberatung, die mit den Steuersystemen beider Länder vertraut ist. Hinweis: Neben der deutschsprachigen Mehrheit hat die Schweiz auch französisch- und italienischsprachige Kantone, für die dieselben Bundesregeln (DBG, Doppelbesteuerungsabkommen) gelten, auch wenn diese Seite nur auf Deutsch verfügbar ist.